Die Kindertagesstätten bleiben bis zum 31.01.2021 geschlossen.
Diesbezüglich wurden Regelungen zur Notbetreuung getroffen:
Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte
aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Es gilt die bisherige Regelung: Notbetreuung von mindestens 6 Stunden bis max. 8 Stunden anzubieten.
Es wird derzeit von der Landesregierung geprüft, Eltern deren Kinder nicht in der Notbetreuung waren, die Elternbeiträge für die Zeit der pandemiebedingten Schließungsanordnung zu erstatten. Aktuell liegt keine gesetzliche und finanzielle Regelung vor.
Am 25.01.2021 wird eine Telefonkonferenz der Minister und der Bundeskanzlerin stattfinden, um über die weiteren Schritte nach dem 31.01.2021 zu beraten.
auf Grund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Maßnahmen ist die Verwaltung in der Zeit vom 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir sind jedoch bemüht, Ihre Anliegen weitestgehend zu bearbeiten und Fragen zu beantworten.
Leider stehen auch uns nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung. Um dennoch den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung an.
Für dringende Angelegenheiten und Fragen steht Ihnen in der Zeit
vom 17. bis 23.12.2020 und 04. bis 08.01.2021
in den Zeiten
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr
ein Service Telefon unter der Nummer 036253/38-101 zur Verfügung.
Ein Mitarbeiter wird Ihre Daten und Anliegen aufnehmen und an den entsprechenden Sachbearbeiter weiterleiten, der Sie dann zurückrufen wird.
Wir bitten Sie Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ihr Anliegen so konkret wie möglich anzugeben.
Die Bibliothek der Gemeinde Georgenthal ist auf Grund der Verordnung ab 15.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 geschlossen.
Aufruf zur Beteiligung an der Entwicklung eines Radverkehrskonzeptes
Der Landrat Onno Eckert und die Erste Beigeordnete Sylke Niebur gaben am 07.12. 2020
im Rahmen einer Pressekonferenz den Startschuss für die interaktive Bürgerbeteiligung zum entstehenden Radverkehrskonzept des Landkreises Gotha.
Dessen Erstellung hatte der Kreistag beschlossen und hierfür 70.000 Euro bereitgestellt. Bis zum 03.01.2021 sind Hinweise aus der Bevölkerung zur Entwicklung des Radverkehrskonzeptes möglich und erbeten.
Die Verwaltung der Landgemeinde & das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Touristinformation: 15.05. (9:30 bis 14:00 Uhr) und 16.05.2026 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.