Fälligkeit der Friedhofsunterhaltungsgebühren 2025
Bitte denken Sie daran, dass am 01.07. die Friedhofsunterhaltungebühr für das Jahr 2025 an
die Gemeinde zu überweisen ist.
Bürger, die mit der Verwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der
Friedhofsunterhaltungsgebühr abgeschlossen haben, brauchen sich um nichts zu kümmern.
Alle anderen Gebührenzahler überweisen bitte die fällige Friedhofsunterhaltungsgebühr
unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Georgenthal:
IBAN: DE28 1203 0000 0000 9442 15
BIC: BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank
oder
IBAN: DE15 8205 2020 0510 0001 34
BIC: HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha
Ordnungsamt
Friedhofsverwaltung