Urnengemeinschaftsanlagen dienen der anonymen Bestattung. Blumenschmuck und bepflanzte Schalen können an der Fläche vor den Gedenksteinen abgelegt werden.
Wir möchten jedoch darum bitten, dass verwelkter oder unansehnlicher Blumenschmuck selbständig entfernt wird. Derzeit liegen z.B. noch Grabgestecke von Totensonntag am Gedenkstein auf dem Friedhof Hohenkirchen. Dies ist angesichts des nahenden Frühlings nicht mehr zeitgemäß und sollte umgehend entfernt werden.
Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung
Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf Grundlage des § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde festgelegt, dass die Unterhaltungspflicht der Gewässer 2. Ordnung im Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. Die in den Zuständigkeitsbereich des GUV Hörsel/Nesse fallenden Gewässer finden Sie auf unserer Internetseite (www.guv-hoersel-nesse.de) in der Rubrik – Downloads – Verbandsgebiet.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Emleben lädt alle Landeigentümer zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, dem 12. April 2024 um 18:00 Uhr in die Gaststätte „Zur Erholung" ein.
Die Verwaltung der Landgemeinde & das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Touristinformation: 15.05. (9:30 bis 14:00 Uhr) und 16.05.2026 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.