Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachungen für die Kommunalwahlen 2022 in der Gemeinde Georgenthal, Emleben und Herrenhof

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

unter https://www.georgenthal.de/rathaus/wahlen finden Sie die neuen Wahlbekanntmachungen:

  1. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Georgenthal zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.06.2022

  2. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Emleben zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.06.2022

  3. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Herrenhof zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.06.2022

Diese können Sie auch den folgenden Downloads entnehmen.

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Corona-News

Maßnahmen ab 19. März im Überblick

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

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Corona-News

Zugang zur Bibliothek und Touristinformation Georgenthal unter 3G

Die Bibliothek und Touristinformation Georgenthal ist ab dem 07. Februar 2022 unter der 3G zugänglich. Bitte halten Sie Ihre entsprechenden Nachweise bekannt.

Als Testnachweis gilt ein Dokument einer offiziellen Teststelle oder ein Arbeitgeber-/Schultest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Vor Ort durchgeführte Schnelltests sind nicht zulässig.

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Corona-News

Zugangsbeschränkungen für die Verwaltung der Landgemeinde Georgenthal

Ab sofort gelten, vorerst bis zum 20.12.2021, Zugangsbeschränkungen für die Verwaltung (3G-Regelung).
 
Bitte beachten Sie wie folgt:
  • Bis (vorerst) zum 20.12.2021 gilt in der Verwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).
  • Vereinbaren Sie vorab einen Termin beim jeweiligen Amt/Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten können Sie der Website unter https://www.georgenthal.de/rathaus/verwaltung entnehmen oder dem Amtsblatt.
  • Bringen Sie bitte Ihren Nachweis zum Termin mit; dieser wird am Eingang der Verwaltung kontrolliert. Als Testnachweis gilt ein Dokument einer offiziellen Teststelle oder ein Arbeitgeber-/Schultest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Vor Ort durchgeführte Schnelltests sind nicht zulässig.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2).
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Corona-News

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen: Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Im Download finden Sie den aktuellen Kabinettbeschluss vom 23.11.2021 als Lesefassung über die Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen.

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