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Freibadsaison in Georgenthal beginnt.

Mit dem 15.05.2023 beginnt die offizielle Saison im Schwimmbad Georgenthal. Bis einschließlich zum 17.05. ist das Bad von 10:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Saisonkarten können bereits erworben werden.

In den darauffolgenden Tagen bleibt das Bad aufgrund der prognostizierten kühlen Witterung geschlossen. Voraussichtlich am So, dem 21.05. wird das Bad wieder im regulären Badebetrieb geöffnet sein.

Grundsätzlich wird das Bad in der Saison 2023 erst ab Außentemperaturen ab 20 °C geöffnet.

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Fotos für den Jahreskalender der Landgemeinde gesucht!

Für einen Foto-Jahreskalender 2024 der Landgemeinde Georgenthal bitten wir um die Mitwirkung von Einwohnern und Gästen unserer Landgemeinde. Gesucht sind Fotos mit besonderen Motiven aus allen zwölf Ortschaften der Landgemeinde (ab 2024 wird die aktuelle Anzahl der zehn Ortschaften durch Herrenhof und Nauendorf erweitert). Die Motive können sowohl landschaftliche Eindrücke, Impressionen der Ortschaften, detaillierte Einblicke in die Natur als auch das aktive Leben innerhalb der Landgemeinde oder architektonische Besonderheiten wiedergeben.

Die ausgewählten Motive werden in einem Monatskalender der Landgemeinde für das Jahr 2024 veröffentlicht. Darüber hinaus plant die Landgemeinde aus den Einsendungen eine gemeinsame Fotoausstellung mit den spannendsten Motiven und interessantesten Impressionen.

 

Der Jahreskalender wird im Querformat A4 produziert und kann ab dem dritten Quartal des Jahres 2023 in der Touristinformation Georgenthal gegen eine Schutzgebühr erworben werden.

Bitte beachten Sie für die Einreichung von Bildern folgende Hinweise:

  • maximal drei Motive
  • ausschließlich als digitale Dateien (jpg, bmp)
  • ausschließlich Querformate (Seitenverhältnis ca. 2:3 oder 3:4)
  • sehr hohe Bildauflösung (mind. 2480 x 3508 Pixel)
  • hohe Bildqualität (Schärfe, Kontrast)
  • kurze Bildbeschreibung zu jedem Bild (Ort, Motiv, Zeitpunkt)
  • vollständiger Name Fotograf, Anschrift und Mailadresse
  • sind Personen erkennbar auf Fotos abgebildet, muss deren schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung mit eingereicht werden.
  • mit der Einreichung versichern die Teilnehmer ihre Urheberschaft und gewähren die kostenfreien Nutzungsrechte für den o.g. Kalenderdruck sowie für die Kalender- und Ausstellungswerbung in  Presse, Öffentlichkeit und auf der Website der Landgemeinde Georgenthal.

Einsendung richten Sie bitte bis zum 26. Mai 2023 an: hv1@georgenthal.de

Die Bilder für den Kalender werden durch die Kulturabteilung in Abstimmung mit den Ortschaftsbürgermeistern und -räten der Landgemeinde ausgewählt und für die Ausstellung kuratiert. Teilnehmer, deren Foto für den Kalender genutzt wird, werden mit Namen und Ort benannt und erhalten drei Kalender zur freien Verwendung.

Im Rahmen der geplanten Ausstellung werden weiterhin die drei bemerkenswertesten Fotos durch ein Besuchervotum ermittelt und prämiert. Alle in der Ausstellung präsentierten Fotos werden den Teilnehmern nach der Finissage übergeben. Alle Teilnehmer erhalten zudem ein kleines Dankeschön der Landgemeinde Georgenthal.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Es gelten die Regeln der Datenverarbeitung nach DSGVO veröffentlicht auf der Website der Landgemeinde: https://www.georgenthal.de/datenschutz

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Die Meldestellen der Landgemeinde informieren:

Die Meldestelle in Schönau v.d.W. ist voraussichtlich bis zum 12.05.2023 geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen der Meldestellen stehen Ihnen jedoch in der Meldestelle in Georgenthal, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Mo, Di, Do und Fr jeweils 09:00 - 11:00 Uhr
 
Di zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
 
Do zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr


Vereinbaren Sie gern vorab einen Termin.
Telefonisch über 036253 38105 oder per Mail an meldestelle@georgenthal.de

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Die Verwaltung informiert

Die Verwaltung der Landgemeinde, die Meldestellen in Georgenthal und Schönau v.d.W. sind am Freitag, dem 19.05.2023 für den Besucherverkehr geschlossen.

Die Touristinformation und die Bibliothek in Georgenthal bleiben am 19.05. und am 20.05.2023 auf Grund einer technischen Umstellung ebenfalls geschlossen.

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Das Forstamt Finsterbergen informiert:

In den vergangenen Jahren haben die durch diverse Sturmereignisse und lange Trockenphasen - verbunden mit fehlendem Niederschlag und Schadinsekten - ausgelösten Schäden, in den Wäldern erheblich zugenommen. Es ist zu befürchten, dass das Schadausmaß auch in diesem Jahr erheblich wird. In diesem Zusammenhang weist das Forstamt Finsterbergen alle Waldbesitzenden darauf hin, dass für notwendige Mehreinschläge nachstehenden Regelungen des Thüringer Waldgesetzes einschlägig sind.

§ 36 Übernutzungen

(1) Waldbesitzer, für deren Waldungen im Rahmen eines bestehenden Betriebsplans oder einer Verpflichtung nach § 20 Abs. 3 ein jährlicher Hiebssatz besteht, dürfen im Forstwirtschaftsjahr Mehreinschläge bis zur Höhe des jährlichen Hiebssatzes vornehmen. Der Waldbesitzer hat den Mehreinschlag der unteren Forstbehörde anzuzeigen.

(2) Höhere Mehreinschläge bedürfen der Genehmigung der unteren Forstbehörde.

(3) Mit der Anzeige nach Absatz 1 oder dem Antrag auf Genehmigung nach Absatz 2 hat der Waldbesitzer einen Plan vorzulegen, wie der Mehreinschlag wieder eingespart werden soll (Einsparungsplan). Dies gilt nicht für Kalamitätsnutzung.

BÜRGERSPRECHSTUNDE

Die immer sichtbarer werdenden Schäden und deren Sanierung führen zunehmend zu Fragen und Diskussionen in der örtlichen Bevölkerung. Das Forstamt Finsterbergen wird daher allen Interessierten ermöglichen, im Rahmen einer Bürgersprechstunde auftretende Fragen zu klären. Die Bürgersprechstunden finden im Monat Mai, jeweils dienstags am02.05./16.05./30.05, in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr statt. Wir bitten um vorherige Terminierung im Sekretariat unter 03623 36250.

Forstamt Finsterbergen

Friedrichrodaer Weg 3

99894 Friedrichroda / OT Finsterbergen

Tel.03623-36250

Email: forstamt.finsterbergen@forst.thueringen.de

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