Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Ministeriums liegt uns nun vor. Es tritt am 23. April 2021 in Kraft. Darin wird regelt, dass wenn der „Schwellenwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an DREI aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, die im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gelegenen Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag zu schließen“ sind.
Aktualisierung der Einschränkungen in den Kindergärten
Die Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen wird am 22.02.2021 in der Stufe Gelb, im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz, wiedereröffnet Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag, den 16.02.2021, den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung treten am 19. Februar in Kraft. Die neue Verordnung hat die bislang geltende zum 15. Februar 2021 abgelöst und hat eine Gültigkeit bis vorerst 30. Juli 2021.
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