Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Ministeriums liegt uns nun vor. Es tritt am 23. April 2021 in Kraft. Darin wird regelt, dass wenn der „Schwellenwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an DREI aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, die im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gelegenen Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag zu schließen“ sind.
Aktualisierung der Einschränkungen in den Kindergärten
Die Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen wird am 22.02.2021 in der Stufe Gelb, im eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz, wiedereröffnet Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag, den 16.02.2021, den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung treten am 19. Februar in Kraft. Die neue Verordnung hat die bislang geltende zum 15. Februar 2021 abgelöst und hat eine Gültigkeit bis vorerst 30. Juli 2021.
Auf Grund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Maßnahmen ist die Verwaltung bis vorerst 07.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Anliegen weitestgehend zu bearbeiten und Fragen zu beantworten. Leider stehen auch uns momentan nicht alle Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Um dennoch den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung an. Für dringende Angelegenheiten und Fragen steht Ihnen in der Zeit
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
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Die Bibliothek der Gemeinde Georgenthal ist auf Grund der Verordnung ebenso bis vorerst 07.03.2021 geschlossen.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.