An alle Steuer- und Abgabenzahler der Gemeinde Georgenthal
Bitte denken Sie daran, dass am 15. Februar die Grundsteuer für das I. Quartal 2022 an die Gemeinde zu überweisen ist. Bürger, die mit der Verwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Steuern und Gebühren abgeschlossen haben, brauchen sich um nichts zu kümmern. Alle anderen Steuerzahler überweisen bitte die fälligen Steuern unter Angabe der Nr./Az. (befindet sich rechts oben auf dem Grundsteuerbescheid) auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Georgenthal:
Die Verwaltung der Landgemeinde & das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Touristinformation: 15.05. (9:30 bis 14:00 Uhr) und 16.05.2026 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.