Grundsteuer im I. Quartal 2022

An alle Steuer- und Abgabenzahler der Gemeinde Georgenthal

Bitte denken Sie daran, dass am 15. Februar die Grundsteuer für das I. Quartal 2022 an die Gemeinde zu überweisen ist.
Bürger, die mit der Verwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Steuern und Gebühren abgeschlossen haben, brauchen sich um nichts zu kümmern.
Alle anderen Steuerzahler überweisen bitte die fälligen Steuern unter Angabe der Nr./Az. (befindet sich rechts oben auf dem Grundsteuerbescheid) auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Georgenthal:

IBAN   DE28 1203 0000 0000 9442 15
BIC      BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank

oder

IBAN   DE15 8205 2020 0510 0001 34
BIC      HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha

 Finanzverwaltung – Abt. Steuern