DIE LANDGEMEINDE GEORGENTHAL INFORMIERT Fehlerhafte Veröffentlichung im Amtsblatt Georgenthal - 2. Änderung Gebührensatzung Freibad Georgenthal
Im Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal wurde in der Ausgabe 05 vom 22.Mai 2026 eine fehlerhafte Fassung der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal / Ortschaft Georgenthal (Gebührensatzung Schwimmbad Georgenthal) veröffentlicht. Die hier angegebenen Gebühren sind nicht korrekt.
Es gelten die bestehenden und im Freibad Georgenthal veröffentlichten und ausgehangenen Eintrittspreise.
Eine korrekte Fassung der Satzung wird in einem kommenden Ausgabe der Amtsblattes mit einer Richtigstellung veröffentlicht.
Wir bitten unsere Gäste um Entschuldigung für mögliche Irritationen und danken für Ihr Verständnis.
Die Verwaltung der Landgemeinde & das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Touristinformation: 15.05. (9:30 bis 14:00 Uhr) und 16.05.2026 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.