Öffentliche Bekanntmachung Anordnungsbeschluss

Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Catterfeld/Schwarzhausen

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement                                                     Gotha, 08. Juli 2025

und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

Az.: 1-5-0755

Anordnungsbeschluss

 

1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Catterfeld/Schwarzhausen

Nach § 103a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Altenbergen, Catterfeld, Engelsbach, Fischbach, Schmerbach und Schwarzhausen, Landkreis Gotha angeordnet.

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 7,5893 ha.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2 durchgeführt.

2. Grundstücke

Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke

Gemarkung     Flur     Flurstück Nr.

Altenbergen     3     692/4, 692/8, 692/10, 692/13, 692/23

Catterfeld     3     1233, 1302/7, 1302/9

Catterfeld     4     1269/1, 1271, 1276/1, 1298/44, 1298/47, 1298/69, 1298/71, 1298/75

Engelsbach     2     312/1, 313/1, 314, 316/1, 317

Fischbach     3     62

Schmerbach     3     366/1

Schwarzhausen     2     463, 465, 668, 684, 685, 769, 790, 853/1, 859, 925

Schwarzhausen     4     1015/41, 1015/42

3. Anmeldung von Rechten

Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anzumeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines oben angegebenen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen

Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsräumen der Gemeindeverwaltung Georgenthal, Tambacher Straße 2, 99887 Georgenthal und in den Amtsräumen der Stadtverwaltung Walterhausen, Markt 1, 99880 Waltershausen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Begründung:

Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches zur Verbesserung der Agrarstruktur bei der Flurbereinigungsbehörde beantragt. Die Tauschpartner haben glaubhaft gemacht, dass sich der Freiwillige Landtausch durchführen lässt.

Eine Vermessung ist für die Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich.

Die vorgesehene Neuordnung der Eigentumsverhältnisse entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 103 a FlurbG. Die Tauschpartner sind sich über die eigentumsrechtlichen Regelungen einig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen,

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

einzulegen.

Im Auftrag

Gez. Sonja Leber                                                                                                     -Dienstsiegel-

Referatsleiterin

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.