Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 18.516.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 4.899.570 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.724.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 234.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Georgenthal, den 02.02.2024 Gemeinde Georgenthal Hofmann Bürgermeister – Siegel –
Amtliche Fußnoten:
1.) Bei Haushaltssatzungen für zwei Haushaltsjahre sind Festsetzungen für die einzelnen Jahre jeweils nebeneinander oder untereinander anzugeben. 2.) a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (s. Buchst. c) mit einbezogen werden. b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz- Satzung festgesetzt wurden (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG). c) Die hier nicht festgesetzten gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden. 3.) Unter § 6 können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.
Die Verwaltung der Landgemeinde, das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sowie die Touristinformation in Georgenthal sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.