Amtliche Bekanntmachung Feuerwehr Aufwandsentschädigungssatzung
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Durch den Gemeinderat wurde am 09.09.2025 mit Beschluss Nr. 30/2025 die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Führungskräfte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Landgemeinde Georgenthal, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehr- Aufwandsentschädigungssatzung) beschlossen.
2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 18.09.2025 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
3. Mit Datum vom 29.09.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Georgenthal, den 30.09.2025
Gez. Hofmann
Bürgermeister - Siegel -