Bekanntmachungen

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Einladung zur Einwohnerversammlung für die Einwohner der Landgemeinde Georgenthal

Einwohnerversammlung in Hohenkirchen

Entsprechend § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet
am Montag, dem 19.08.2024, um 18:00 Uhr
im Kulturraum, Hauptstraße 44, OT Hohenkirchen / 99887 Georgenthal
eine Einwohnerversammlung statt.

Alle Einwohner der Landgemeinde Georgenthal sind hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:
1. Informationen des Bürgermeisters der Landgemeinde Georgenthal über die Entwicklung der Landgemeinde und der Ortschaft Hohenkirchen
2. Anfragen an den Bürgermeister
3. Sonstiges

Zur besseren Vorbereitung der Einwohnerversammlung wird darum gebeten, beabsichtigte Anfragen an den Bürgermeister bis zum 14.08.2024 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Georgenthal, 99887 Georgenthal, Tambacher Straße 02, einzureichen.

Georgenthal, den 25.06.2024

Florian Hofmann
Bürgermeister

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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Emleben

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Emleben haben am 12.04.2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1) Die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen haben beschlossen, den Jagd-Reinertrag vom Geschäftsjahr 2023/2024 nicht auszuzahlen.
2) Der Reinertrag verbleibt als Rücklage in der Kasse. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages für die Jagdgenossen erlischt, die nicht innerhalb eines Monats, ab Veröffentlichung dieser Mitteilung, ihren Anspruch schriftlich geltend machen bzw. beim Vorstand zu Protokoll geben.

Der Vorstand der JG Emleben

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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Emleben

Hiermit wird die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Emleben öffentlich bekannt gemacht.

>> Link zur Hebesatzung <<

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Die Finanzverwaltung informiert:

An alle Steuer- und Abgabenzahler der Gemeinde Emleben

Bitte denken Sie daran, dass am 1. Juli 2024 die Grundsteuer 2024 für die Jahreszahler und die Hundesteuer 2024 an die Gemeinde zu überweisen sind. Bürger, die mit der Verwaltung eine Einzugsermächtigung beziehungsweise ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Steuern abgeschlossen haben, brauchen sich um nichts zu kümmern. Alle anderen Steuerzahler überweisen bitte die fälligen Steuern unter Angabe der Nr./Az. (befindet sich rechts oben auf dem entsprechenden Bescheid) auf folgende Bankverbindung der Gemeinde Emleben:

IBAN →  DE05 8205 2020 0510 0019 63

BIC →  HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha

Finanzverwaltung – Abt. Steuern

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Die Friedhofsverwaltung informiert:

Hinweise zu Grabschmuck auf Urnengemeinschaftsanlagen

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