Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen

>> Link zur 1. Änderung der Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen<<

Hiermit wird die

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 08.02.2024 mit Beschluss Nr. 1/2024 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 26.02.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 28.02.2024

gez.

Hofmann                      

Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung 5. Änderung der Hauptsatzung

>> Link zur Hauptsatzung, 5. Änderung <<

Hiermit wird die

Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 08.02.2024 mit Beschluss Nr. 3/2024 die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.02.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 26.02.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 28.02.2024

gez.

Hofmann  

Bürgermeister              

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Einladung zur Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Georgenthal II „Vitzerod“

Die Jagdgenossenschaft Georgenthal II „Vitzerod“ führt
am Freitag, dem 12. April 2024 um 18:00 Uhr
im Gemeindesaal in Drei Gleichen/OT Wechmar, Dorfplatz 1,
ihre turnusmäßige, nicht öffentliche Jahreshauptversammlung durch.

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Frühjahrsversammlung des Thüringer Waldbesitzerverbands

Der Waldbesitzerverband und das Forstamt Finsterbergen laden am 11. April 2024 gemeinsam ein.

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Amtliche Bekanntmachung der Landgemeinde Georgenthal

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Durch den Gemeinderat wurde am 19.12.2023 mit Beschluss Nr. 107/2023 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
  2. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 21.12.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt.
  3. Mit Datum vom 12.01.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
  4. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
  5. Die Haushaltssatzung 2024 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 19.02.2024 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 04.03.2023 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Georgenthal, den 02.02.2024

gez. Hofmann - Siegel -
Bürgermeister

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