Amtliche Bekanntmachung über die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinden Emleben und der Gemeinde Georgenthal über die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten der Gemeinde Emleben mit Wirkung zum 31.12.2025.
Die oben genannte Zweckvereinbarung vom 15.12.2020 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha mit Bescheid vom 15.02.2021 genehmigt. Die Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 18.03.2021.
Die form- und fristgerechte Kündigungserklärung der Gemeinde Georgenthal hat die Aufhebung der Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2025 zur Folge. Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt gotha hat die Aufhebung der Zweckvereinbarung gemäß 3 13 Abs. 2 sowie 3 46 Abs.1 Satz Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 23.01.2025 genehmigt.
Gotha, den 18.02.2025 gez. Eckert Landrat
Bekanntmachungen
Einladung zur Einwohnerversammlung für die Einwohner der Landgemeinde Georgenthal
Entsprechend § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet
am Donnerstag, dem 27.03.2025, um 18:00 Uhr
im Gasthaus „Schillers Höhe“ Am Denkmal 02 OT Catterfeld 99887 Georgenthal
Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf den Friedhöfen in allen Ortschaften der Landgemeinde Georgenthal in der Zeit vom 17. – 21. März 2025 die jährliche Grabmalprüfung durch die Fa. KMD, Sven Trutschel, Geratal, durchgeführt wird. Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen.
Die Verwaltung der Landgemeinde, das Bürgerbüro in Schönau v.d.W. sowie die Touristinformation in Georgenthal sind am 15.05.2026 für den Besucherverkehr geschlossen.
Das Wahlbüro in der Verwaltung ist an diesem Tag jedoch von 09:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.