Im Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal wurde in der Ausgabe 05 vom 22.Mai 2026 eine fehlerhafte Fassung der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal / Ortschaft Georgenthal (Gebührensatzung Schwimmbad Georgenthal) veröffentlicht. Die hier angegebenen Gebühren sind nicht korrekt.
Es gelten die bestehenden und im Freibad Georgenthal veröffentlichten und ausgehangenen Eintrittspreise.
Eine korrekte Fassung der Satzung wird in einer kommenden Ausgabe der Amtsblattes mit einer Richtigstellung veröffentlicht.
Wir bitten unsere Gäste um Entschuldigung für mögliche Irritationen und danken für Ihr Verständnis.
Die Satzung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei eingesehen werden und ist gegen eine Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Die Satzung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei eingesehen werden und ist gegen eine Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Für die Bürgermeisterwahl am 28.06.2026 sucht die Landgemeinde Georgenthal Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen der Landgemeinde. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung an wahlen@georgenthal.de.